1. Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden auch nur „AGB“ genannt) haben die folgenden Begriffe die ihnen jeweils zugewiesene Bedeutung:

„Berti“: Berti Pavimenti Legno Pavimenti Legno S.n.c. di Berti Giancarlo & C. mit Sitz und operativem Standort in Via Rettilineo, 81 – Villa Del Conte (PD) Italien (Steuernummer und USt-IdNr. 00222430282;

„Produkte“: die von Berti hergestellten, montierten und/oder verkauften Güter;

„Kunde“: jede natürliche Person, jedes Unternehmen, jede Körperschaft oder jede juristische Person, die die Produkte erwirbt;

„Verbraucher“: die natürliche Person, die die Produkte für Zwecke erwirbt, die nicht mit einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen;

„Gewerbetreibender“: die natürliche oder juristische Person, die die Produkte im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit oder über einen ihrer Vermittler erwirbt;

„Verkauf/Verkäufe“: jeder zwischen Berti und dem Kunden abgeschlossene Kaufvertrag;

„B2C-Verkauf“: Kaufvertrag, der zwischen Berti und einem Verbraucher abgeschlossen wird;

„B2B-Verkauf“: Kaufvertrag, der zwischen Berti und einem Gewerbetreibenden abgeschlossen wird;

„Marken“: alle Marken, deren Eigentümer oder Lizenznehmer Berti ist;

„Geistige Eigentumsrechte“: alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von Berti, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte in Bezug auf: Patente für Erfindungen, Marken, Know-how, technische Spezifikationen, Daten, unabhängig davon, ob diese Rechte eingetragen sind oder nicht, sowie alle Anträge oder Eintragungen in Bezug auf diese Rechte und jedes andere Recht oder jede andere Schutzform ähnlicher Art oder mit gleichwertiger Wirkung.

2. Allgemeine Aspekte und Anwendungsbereich

2.1 Alle Verkäufe unterliegen diesen AGB, die einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes Kaufvertrags mit dem Kunden bilden, der erklärt, diese zu kennen, auch wenn sie dem Verkauf nicht ausdrücklich beigefügt sind. 2.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den im einzelnen Verkauf vereinbarten Bedingungen, haben letztere Vorrang. Abweichende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die vom Kunden gefordert werden, müssen ausdrücklich vereinbart und von Berti unterzeichnet werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Berti ist diese nicht an die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden gebunden, auch wenn auf diese Bezug genommen wird oder sie in den Bestellungen oder in anderen Unterlagen des Kunden enthalten sind. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen sind für Berti auch nicht aufgrund stillschweigender Zustimmung verbindlich.

2.3 Berti behält sich das Recht vor, jegliche Bestimmung dieser AGB hinzuzufügen, zu ändern oder zu streichen, wobei diese Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen für alle Verkäufe gelten, die ab dem dreißigsten Tag nach der Mitteilung der neuen Bedingungen abgeschlossen werden.

3. Bestellvorschläge

3.1 Jeder Bestellvorschlag für den Kauf der Produkte wird für Berti erst in dem Moment verbindlich, in dem er zusammen mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Berti selbst zur Annahme unterzeichnet wird oder die entsprechende Leistung tatsächlich begonnen wird. Wenn der vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnete Bestellvorschlag Berti mehr als 3 Werktage nach dem Datum des Angebots zur Annahme zugesandt wird, garantiert Berti nicht die Verfügbarkeit des im Vorschlag enthaltenen Materials und der voraussichtliche Erledigungstermin verschiebt sich infolge der Verzögerung bei der Annahme.

3.2 Die bei Berti Pavimenti Legno direkt oder durch Mitteilung des eigenen Agentennetzes eingehenden Liefervorschläge unterliegen der ausdrücklichen Annahme durch Berti selbst. Die Bestellungen gelten daher nur zu den in der endgültigen Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen als von Berti angenommen.

3.3 Berti ist nicht an die Annahme des Bestellvorschlags gebunden, es sei denn, dies erfolgt auf die oben beschriebene Weise.

3.4 Der vom Kunden unterzeichnete Bestellvorschlag gilt im Sinne von Art. 1329 ZGB als unwiderruflich und unterliegt der ausdrücklichen oder stillschweigenden Annahme durch Berti. Die vom Kunden unterzeichneten Bestellvorschläge können daher vom Kunden nicht widerrufen und/oder storniert werden, es sei denn, dies erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Berti. Es versteht sich von nun an, dass der Kunde im Falle eines ungerechtfertigten Widerrufs des Bestellvorschlags Berti dennoch eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Preises der bestellten Ware zu zahlen hat.

3.5 Wenn der Kunde den Bestellvorschlag im Namen oder im Auftrag anderer unterzeichnet, verpflichtet sich der Unterzeichner mit der Unterzeichnung der Bestellung gesamtschuldnerisch mit dem tatsächlichen Kunden zur Erfüllung der im Vorschlag vereinbarten Bedingungen.

3.6 Die vom Kunden angeforderten Mengen sind immer als Richtwerte zu verstehen und unterliegen Aufrundungen nach oben, wenn das angegebene Maß kein Vielfaches des Ganzen ist (In Bezug auf die angeforderte Materialmenge wird die Menge in der Auftragsbestätigung daher auf die gesamte Packung aufgerundet).

3.7 Jede Verpflichtung von Berti gilt vorbehaltlich von Hindernissen aufgrund höherer Gewalt: Dazu gehören beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Stromausfall, Straßen- und Bahnsperrungen, Kriege, Brände, Streiks, Aufruhr, Pandemien, Rohstoffmangel, Verzögerungen und/oder Fahrlässigkeit seitens der Lieferanten usw. Im Falle höherer Gewalt ist Berti berechtigt, die Bestellung aufzulösen oder die Leistung so bald wie möglich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden zu erbringen, falls dieser noch am Verkauf interessiert ist.

4. Transport und Lieferung

4.1 Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind als Richtwerte zu verstehen und für Berti nicht verbindlich, so dass Berti im Falle des Versands der Ware über den darin vorgesehenen Termin hinaus keine Haftung übernimmt. Das vom Kunden bestellte und nicht abgeholte Material kann für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen ab der Mitteilung der Versandbereitschaft im Lager eingelagert werden. Wenn das Material nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin abgeholt wird, kann Berti, unbeschadet des Rechts, die Ware im Voraus in Rechnung zu stellen, die bestellte Ware ohne vorherige Ankündigung anderweitig verwenden, mit anschließender Bewertung der neuen Liefertermine und mit Änderung der zum Zeitpunkt der Produktion geltenden Preise. In jedem Fall gehen die Lagerkosten und/oder alle anderen Kosten, die Berti durch die Lagerung des Materials in ihrem Lager entstehen, zu Lasten des Kunden.

4.2 Die Ware reist, auch wenn sie „frachtfrei“ geliefert wird, auf Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn der Transport von Berti organisiert und durchgeführt wird. Ausgenommen hiervon sind die in Art. 63 des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehenen Ausnahmen im Falle eines B2C-Verkaufs und die in den Incoterms 2020 gewählten Ausnahmen im Falle eines internationalen Verkaufs. Im Falle von Verlust, Beschädigung und/oder verspäteter Rückgabe der Ware muss der Kunde den eventuellen Schadensersatz ausschließlich vom Spediteur/Frachtführer verlangen, ohne Ansprüche gegen Berti geltend machen zu können. Bei der Lieferung durch den Spediteur/Frachtführer und in Anwesenheit des Transporteurs ist der Kunde verpflichtet, die erhaltene Ware zu überprüfen und die Unversehrtheit der Verpackung und des Materials sowie die Art und Menge der erhaltenen Produkte zu kontrollieren. Im Falle von Nichtkonformität ist der Kunde verpflichtet, die festgestellten Probleme auf dem Transportdokument zu vermerken und mit dem handschriftlichen Vermerk „Kontrollvorbehalt“ zu unterzeichnen. Andernfalls werden diesbezügliche Reklamationen nicht akzeptiert.

5. Produkteigenschaften

5.1 Die Abmessungen der Elemente, aus denen die Produkte bestehen, sind, auch wenn sie in der Auftragsbestätigung angegeben sind, als Richtwerte zu verstehen. Berti behält sich das Recht vor, auch nach der Auftragsbestätigung Änderungen und technische Modifikationen am Produkt vorzunehmen, die sich als notwendig und/oder zweckmäßig erweisen sollten. 5.2 Da Holz ein natürliches Material ist, sind die erstellten Muster rein indikativ und nicht verbindlich und gelten nur als grobe Angabe und nicht als Zuschreibung einer absoluten Identität und Tonalität des Endprodukts, das Unterschiede in Maserung, Farbe und Abmessungen aufweisen kann, die keinen Mangel darstellen. Auch eventuelle Farbunterschiede zwischen verschiedenen Elementen (z. B. Boden – Profile – Stufen) sowie eventuelle Farbunterschiede in den Produkten, die zur Vervollständigung bereits begonnener Lieferungen geliefert werden, stellen keinen beanstandbaren Mangel dar, auch wenn ein indikatives Musterstück vorhanden ist. Jede Holzart weist unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf Härte, Lichtbrechung, Schrumpfung, Nervosität und Absorption von Oberflächenveredelungssubstanzen (Lacke, Öle, Wachse usw.) auf, daher haben alle Böden, obwohl sie bestimmte allgemeine Grundeigenschaften beibehalten, ihre eigene Geschichte und sind nicht auf andere zurückzuführen. Die Muster oder fotografischen Reproduktionen sind daher als Richtwerte zu verstehen und nicht verbindlich. Darüber hinaus kann der Boden zum Zeitpunkt der Lieferung auch deutlich von dem der Muster abweichen, da sich das Holz, sobald es dem Licht ausgesetzt ist, im Allgemeinen verdunkelt und vereinheitlicht. Hölzer aus der tropischen Zone sind besonders anfällig für Farbveränderungen zu dunkleren Tönen. Bei der Belichtung mit Licht sind Iroko und Doussiè die Hölzer, die unvorhersehbare chromatische Unterschiede, auch deutliche, zwischen einzelnen Elementen des Bodens, die ursprünglich ähnlich waren, am stärksten betonen können. Zum Zeitpunkt der Verlegung weist Teak Farbabweichungen auf (tendiert zu gelb-grünlich und bräunlich), die im natürlichen Zustand vorhanden sind und sich nach der Belichtung mit Licht im Laufe der Zeit abschwächen und sich auf die mittleren bis hellen Töne vereinheitlichen. Die Holzarten, vorwiegend Iroko, Doussiè, Merbau, Panga-Panga, Wengè, können Mineralkonkretionen mit einer Färbung von Weiß bis Zitronengelb enthalten. Die Holzarten Amerikanische Kirsche, Kanadischer Ahorn können Flecken aufweisen, die zu einem dunklen Farbton tendieren, die auf Harztaschen zurückzuführen sind und als charakteristische Merkmale der Holzart zu verstehen sind. AMERIKANISCHER NUSSBAUM Geflammt, astig, mit Vorhandensein von verfärbtem Splintholz. NATIONALER NUSSBAUM Starke Farbabweichungen und Streifen mit Vorhandensein von Ästen und kleinen Ästen. Im Eichen- und Buchenholz können einige Elemente glänzendere Streifen aufweisen, die als „Spiegelungen“ bezeichnet werden. Die Holzarten haben unterschiedliche Härte und können durch Stöße oder fallende Gegenstände, durch die Anwendung von konzentrierten Lasten auf kleinen Flächen wie Stöckelschuhen, Arbeitsleitern usw. Dellen bekommen. Kleine Gegenstände wie Nägel oder Kieselsteine unter den Schuhsohlen. Die eventuelle Oberflächenlackierung übt eine Schutzwirkung aus, verhindert aber nicht das oben Beschriebene. Die Oberflächenbehandlung (Lackierung) übt eine Schutzwirkung aus, verhindert aber nicht das oben Beschriebene. Die beschriebenen Phänomene sind Teil der Natur der Böden selbst und können daher nicht als Mängel angesehen werden.

6. Verlegung

6.1 Die Verlegung der Produkte muss gemäß den von Berti bereitgestellten technischen und Installationshandbüchern erfolgen. Sollten diese Angaben und Vorschriften aufgrund von Baustellenanforderungen und/oder Anforderungen und Wünschen, die nicht von Berti stammen, nicht eingehalten werden, entscheidet der Installateur, ob und wie er vorgeht, und garantiert die fachgerechte Ausführung. In jedem Fall kann Berti nicht für Probleme im Zusammenhang mit der Verlegung und/oder Mängel an der verkauften Ware verantwortlich gemacht werden, die infolge einer nicht konformen Verlegung und unter Verstoß gegen die angegebenen Vorschriften oder im Falle der Verwendung der Produkte für andere Zwecke und/oder Kontexte als die in den bereitgestellten technischen Handbüchern angegebenen entstanden sind.

6.2 Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt der Kunde daher ausdrücklich, die Produktblätter, die technischen Handbücher für die Verlegung und Installation, die technischen Handbücher für die Reinigung und Wartung des von Berti verkauften Materials erhalten und sorgfältig geprüft zu haben und sich des Inhalts der geprüften Dokumente, der natürlichen Eigenschaften der verkauften Ware, ihrer eventuellen natürlichen Veränderungen, die beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, atmosphärische Ereignisse, natürliche Ereignisse, äußere Einflüsse (d. h. Reinigungs- und/oder ähnliche Produkte, die NICHT ausdrücklich von Berti angegeben wurden) zurückzuführen sind, voll bewusst und bewusst zu sein.

6.3 Die Verwendung der Produkte durch den Kunden stellt seine Anerkennung der Übereinstimmung der Produkte mit den vereinbarten Produkten und der Eignung für den Verwendungszweck sowie den Verzicht auf jegliche Beanstandung oder Ausnahme dar.

6.4 Sollten während der Verlegung Mängel auftreten, muss der Kunde diese unverzüglich unterbrechen und gleichzeitig BERTI informieren, andernfalls verliert er alle seine Gewährleistungsrechte, wie nachfolgend angegeben.

7. Preise

7.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders und ausdrücklich angegeben, ab Lager Berti, beziehen sich nur auf die Ware und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer oder Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren jeglicher Art und Natur, die zu Lasten des Kunden gehen.

7.2 Die Gültigkeit und Endgültigkeit der Preise ist von eventuellen Änderungen der Kosten für Rohstoffe, Frachten, Transporte, Hafengebühren, Arbeitskosten sowie von Wechselkursschwankungen abhängig. Jede Änderung dieser Komponenten berechtigt zur Überprüfung der in der Bestellung angegebenen Preise in dem Umfang, der dem Umfang der Auswirkungen der vorgenannten Erhöhungen entspricht.

7.3 Der Kunde hat jedoch das Recht, vom Kauf zurückzutreten, wenn diese Überprüfung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt, und verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Sonstiges gegenüber Berti

8. Zahlungen

8.1 Zahlungsort ist immer der Sitz von Berti, auch wenn die Einziehung vereinbart oder durch Effekten oder Tratten erfolgt.

8.2 Von Agenten vorgenommene Abrechnungen und Einziehungen oder von diesen gewährte Stundungen und Rabatte sind ohne Bestätigung oder Ratifizierung von Berti nicht gültig.

8.3 Die Zahlungen müssen unter strikter Einhaltung der im Verkauf festgelegten Fristen und Modalitäten erfolgen. Sie dürfen auch nicht teilweise aus irgendeinem Grund oder Anspruch ausgesetzt oder verzögert werden, unter anderem unter Androhung des Verfalls des Käufers von allen seinen eventuellen Ansprüchen.

8.4 Berti behält sich das Recht vor, mangelhaftes oder nicht konformes Material nicht an Kunden mit überfälligen und nicht bezahlten Schulden zu ersetzen, auch wenn diese sich auf andere Lieferungen beziehen.

8.5 Die nicht rechtzeitige Zahlung durch den Kunden führt zur sofortigen Aussetzung der laufenden Sendungen aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Umstands.

8.6 Berti behält sich das Recht vor, Zahlungen per Scheck oder Wechsel abzulehnen, wobei von nun an vereinbart wird, dass diese im Falle der Annahme „solvendi causa“ akzeptiert werden, wobei alle eventuellen Bankkosten oder Stempelgebühren zu Lasten des Kunden gehen.

8.7 Im Falle einer verspäteten Zahlung wird dem Kunden der in Art. 5 des GvD Nr. 231/02 zum Zeitpunkt des Verzugs geltende Verzugszinssatz berechnet.

8.8 Im Falle einer Ratenzahlung verliert der Kunde bei der ersten nicht erfolgten oder verspäteten Zahlung, auch nur einer vereinbarten Rate, automatisch den Anspruch auf die Frist gemäß Art. 1186 ZGB und Berti kann nach freiem Ermessen entweder für die gesamte Restdifferenz oder für die gleichzeitige und sofortige Auflösung des Vertrags vorgehen.

8.9 In keinem Fall darf der Kunde die Zahlung gemäß Art. 1462 des Zivilgesetzbuches aussetzen oder verzögern.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wenn der Verkauf der Ware eine aufgeschobene Zahlung beinhaltet, erfolgt der Verkauf selbst gemäß Art. 1523 des Zivilgesetzbuches mit Eigentumsvorbehalt zugunsten von Berti bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises, einschließlich der gesetzlichen Nebenkosten. Ab dem Lieferdatum trägt der Kunde die Risiken, Gefahren und Folgen, die sich aus eventuellen Beschädigungen, Diebstählen, Bränden, Zufällen oder höherer Gewalt, Schäden an Personen oder Sachen ergeben, und der Kunde muss trotz deren Eintritts alle Verpflichtungen und Zahlungsmodalitäten einhalten.

10. GEISTIGES EIGENTUM, MARKENSCHUTZ UND VERPACKUNGSVORSCHRIFTEN

10.1 Der Kunde erkennt an, dass die Marke „Berti“ sowie alle anderen Marken, Bezeichnungen, Kennzeichen, Modelle, Designs, technischen Inhalte, Dokumentationen und Informationsmaterialien bezüglich der Produkte ausschließliches Eigentum von Berti oder von Dritten sind, die die Nutzung lizenziert haben.
Es werden keine weiteren Nutzungsrechte, Lizenzen oder Befugnisse an den Kunden übertragen, es sei denn, dies ist für die vertragsgemäße Verwendung der Produkte unbedingt erforderlich.

10.2 Dem Kunden ist es strengstens untersagt, Marken, Kennzeichen, Modelle, Designs, technische Inhalte oder Informationen bezüglich der Produkte in irgendeiner Form, auch indirekt, zu nutzen, zu reproduzieren, zu registrieren, zu hinterlegen oder zu verwerten, für Zwecke, die nicht direkt mit deren Lieferung zusammenhängen, oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Berti.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, Marken, Logos, Etiketten, Siegel oder andere auf den Produkten angebrachte Kennzeichen nicht zu löschen, zu verändern, abzudecken oder zu verbergen.

10.3 Salvo preventiva autorizzazione scritta di Berti, il Cliente si impegna a non:
– rimuovere, sostituire, modificare o oscurare l’imballaggio originale dei Prodotti, incluse scatole, cartoni, pallet, etichette, codici, sigilli e qualsiasi altro elemento identificativo;
– effettuare attività di reimballaggio, ricondizionamento, riconfezionamento o applicazione di marchi, loghi, indicazioni o segni distintivi diversi da quelli originariamente apposti da Berti o dal produttore terzo;
– commercializzare i Prodotti in imballaggi anonimi, neutri, o recanti marchi di terzi senza autorizzazione.
Il Cliente assume integralmente ogni responsabilità civile, legale, fiscale, doganale e commerciale derivante dalla violazione del presente articolo e si obbliga a manlevare e tenere indenne Berti da qualsiasi conseguenza, danno o pretesa di terzi.

10.4 Der Verkauf, die Förderung oder der Vertrieb der Produkte unter einer anderen als der ursprünglichen Marke ist untersagt, es sei denn, Berti hat dies schriftlich genehmigt.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Praktiken anzuwenden, die Verwirrung über die tatsächliche Herkunft, Herstellung oder Provenienz der Produkte stiften könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Austausch der Marke beim Export oder unautorisiertes Rebranding.

10.5 Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
– in keinem Land Marken zu registrieren oder zu versuchen, Marken zu registrieren, die mit „Berti“ oder einer anderen Marke des Unternehmens identisch oder ähnlich sind;
– Domainnamen, URLs oder Webadressen zu registrieren, die die Bezeichnung „Berti“ oder ähnliche Zeichen enthalten (z. B.: bertiparquet, bertiflooring, bertiwood usw.);
– Profile, Seiten, soziale Konten, E-Commerce-Kanäle oder digitale Inhalte zu erstellen oder zu verwalten, die die Marke Berti oder damit verwechselbare Elemente verwenden;
– die Marke Berti oder damit verbundenes Material in Werbekampagnen, Katalogen, Messen, Showrooms oder Promotionen ohne Genehmigung zu verwenden.
Jede Registrierung oder Nutzung, die unter Verstoß gegen diesen Artikel erfolgt, gilt automatisch als im Namen von Berti erfolgt und muss auf erste einfache Anfrage übertragen werden, ohne Anspruch auf Entschädigung, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz.

10.6 Die Verletzung, auch teilweise, der Bestimmungen dieses Artikels führt zu:
– dem Recht von Berti, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen;
– der Verpflichtung des Kunden, jede rechtswidrige Nutzung sofort einzustellen;
– dem vollständigen Ersatz des von Berti erlittenen materiellen und immateriellen Schadens, einschließlich Reputationsschäden, Kundenverlust und Rechtskosten;
– dem Recht von Berti, in jeder Gerichtsbarkeit, in der die Verletzung stattgefunden hat oder Auswirkungen hat, gerichtlich vorzugehen.

11. Garantie und Reklamationen

11.1 Die von Berti gelieferten Produkte sind innerhalb der Nutzungstoleranzen und gegen Material- und Verarbeitungsfehler garantiert, innerhalb der von Berti selbst bereitgestellten technischen Spezifikationen (einsehbar auf der Website www.berti.net) und unter normalen Nutzungsbedingungen. Insbesondere, ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, erstreckt sich die Garantie nicht auf Mängel bezüglich Feuchtigkeitsgrad, Menge, Farbe und Farbton oder auf solche, die durch unsachgemäße Lagerung, Installation und Wartung der Produkte oder durch nicht von Berti autorisierte Eingriffe Dritter verursacht wurden. Es werden keine Beanstandungen bezüglich Farbunterschieden, typischen Spiegelungen von Eichenholz und auch nicht bezüglich des Auftretens von Silizium, das Teil der Natur des Holzes ist, noch bezüglich der Eigenschaften der Produkte gemäß dem vorhergehenden Artikel 4 akzeptiert. Die Schadensersatz- und/oder Entschädigungspflichten von Berti dürfen nicht über die den Ersatz des als mangelhaft anerkannten Materials betreffenden hinausgehen.

11.2 Die Garantie wird im Falle eines B2B-Verkaufs durch die Artikel 1490 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches geregelt und gilt für 12 Monate ab Lieferung, unabhängig vom Installationsdatum. Der Fachmann muss bei Strafe des Verfalls die einzelnen Chargen zum Zeitpunkt der Lieferung prüfen und gleichzeitig dem Spediteur etwaige Abweichungen in Gewicht und/oder Menge der Produkte melden sowie Berti innerhalb der folgenden 8 Tage schriftlich (per PEC und/oder Einschreiben mit Rückschein) über etwaige festgestellte Mängel informieren, wobei die fehlerhafte Charge, das entsprechende Lieferdatum und die Art des Mangels genau anzugeben sind. Die Verwendung des Materials (einschließlich dessen Verlegung) durch den Fachmann stellt eine stillschweigende Anerkennung dar, dass es frei von Mängeln ist, und einen Verzicht auf jegliche Beanstandung. In jedem Fall muss der Fachmann die beanstandeten Produkte Berti für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stellen, um die erforderlichen Überprüfungen durchführen zu können. Die Garantieverpflichtungen von Berti beschränken sich in jedem Fall auf den kostenlosen Ersatz der als mangelhaft anerkannten Produkte innerhalb der normalen technischen Fristen, wobei jede weitere gesetzliche oder vertragliche Garantie oder Entschädigung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Reklamationen und/oder Beanstandungen geben dem Kunden kein Recht, Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern, während die Garantie nicht gilt, wenn der Kunde mit den Zahlungen nicht in Ordnung ist oder wenn er die Produkte unsachgemäß verwendet oder die Spezifikationen der technischen Datenblätter und/oder der Gebrauchs- und Wartungsanweisungen von Berti nicht befolgt hat, sowie in allen Fällen von Schäden, die auf Verschulden oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

11.3 Die Garantie wird im Falle eines B2C-Verkaufs durch die Bestimmungen der Art. 128 ff., 133, 135 quater und 135 quinquies des geltenden Verbraucherschutzgesetzes (Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6.9.2005 – Verbraucherschutzgesetz) geregelt, wobei ausdrücklich die Unwirksamkeit gegenüber dem Verbraucher von Klauseln zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Garantie, die möglicherweise in diesen AGB enthalten sind, gilt, da sie unvereinbar sind.

12. Rücksendungen

12.1 Mit Ausnahme des Falls von Waren mit objektiv festgestellten und anerkannten Mängeln akzeptiert Berti aus keinem Grund oder Titel Rücksendungen von Material.

13. Schutz personenbezogener Daten

13.1 Mit dem Abschluss des Verkaufs erteilt der Kunde gemäß der EU-Verordnung 679/16 DSGVO seine freie, bewusste, informierte, spezifische und bedingungslose Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten durch Berti für die Zwecke, die für die Bearbeitung der eingegangenen Bestellung, den Versand von Werbematerial, die Durchführung von Marktforschung, die Durchführung von Werbeaktivitäten oder Inkasso sowie die Weitergabe von Zahlungserfahrungen erforderlich sind. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist: Berti Pavimenti Legno Pavimenti Legno S.n.c. di Berti Giancarlo & C. mit Sitz und Betriebsstätte in Via Rettilineo, 81 – Villa Del Conte (PD) Italien (Steuernummer und USt-IdNr. 00222430282.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

14.2 Alle Verträge über den Verkauf der Produkte durch Berti unterliegen zwingend italienischem Recht, auch wenn der Kunde keinen Sitz, Wohnsitz oder keine Vertretung in Italien hat.

14.3 Eventuelle Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen sowie der guten Wartungs- und Reinigungspraktiken des Produkts können nur von Berti vorgenommen werden und gelten als dem Kunden bekannt und von ihm genehmigt, wenn sie ihm zur Kenntnis gebracht wurden, auch nur durch Veröffentlichung auf der Website von Berti www.berti.net.

15. Gerichtsstand

15.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben oder daraus entstehen, wird die Gerichtsbarkeit der italienischen Gerichtsbarkeit übertragen – auch wenn der Kunde keinen Sitz, Wohnsitz oder keine Vertretung in Italien hat – und ausschließlich zuständig ist das Gericht von Padua. Die zwingende Zuständigkeit des sogenannten „Verbrauchergerichtsstands” bleibt im Falle von B2C-Verkäufen unberührt.


DIE MUSTER SIND REIN INDIKATIV FÜR FARBTON UND AUSWAHL, DA HOLZ EIN NATÜRLICHES MATERIAL IST. DER TRANSPORT DES MUSTERMATERIALS GEHT ZU LASTEN DES EMPFÄNGERS.

Verlegeanleitung für Parkett mit Nut-Feder-Verbindung: Verlegung im Verband.



1 – Erforderliche Werkzeuge für die Verlegung: Spezialklopfholz, Abstandskeile, professioneller Montagehebel, elastischer Kleber, Zahnspachtel, Bleistift, Maßband.


2 – Kleber vor Gebrauch mischen. Kleber mit der Zahnspachtel auftragen, Verbrauchsmenge ca. 800 – 1200 g/m².


3 – Die Elemente direkt aus der Verpackung entnehmen und mit Nut und Feder verbinden.


4 – Mit den Abstandskeilen einen Abstand von ca. 10 mm zur Wand fixieren. Falls erforderlich, die Parkettelemente in den Randbereichen oder an unebenen Stellen beschweren.

Verlegeanleitung für Parkett mit Nut-Feder-Verbindung: Fischgrätverlegung.


1 – Linkes Element. Rechtes Element. Für die Fischgrätverlegung sind linke und rechte Elemente erforderlich, wie auf den Paketen angegeben.

2 – Die Elemente nach Typ sortieren.

3 – Einige Doppelreihen ohne Kleber verlegen und verbinden.

4 – Kleber entlang der in der Mitte platzierten Schlagschnur auftragen. Die zuvor verlegten und miteinander verbundenen Elemente auf das Kleberbett legen. Die Klebermenge auftragen, die erforderlich ist, um die Anzahl der Stäbe zu verkleben, die innerhalb von 1 Minute verlegt werden können (Verbrauchsmenge 800 – 1200 mg/m²).

5 – Die Spitzen der im Fischgrätmuster verlegten Elemente folgen dem Verlauf der Schnur.

6 – Die erste Doppelreihe im Fischgrätmuster entlang der Schnur verkleben und nach und nach die Stäbe auf beiden Seiten bis zur Wand verlegen.

7 – Von der Mitte aus nach links und rechts reihenweise fortfahren, bis die Wand erreicht ist.

8 – In der Nähe der Wand die restlichen Elemente mit einem Schrägschnitt anpassen (unter Beachtung eines Randabstands zur Wand von ca. 10 mm). Die Verlegung in Türdurchgängen ohne Dehnungsabstand durchführen.

Nachhaltigkeit und Verantwortung

Die Philosophie der Verarbeitung von Berti Pavimenti Legno beruht auf einem tiefen Respekt vor der Natur, einem verantwortungsvollen Umgang mit den Rohstoffen und einem sorgfältigen Herstellungsprozess, der vom Hotel bis zur Diele die Erinnerung an die Erde in der Maserung des Holzes wiedergibt.

Berti Magazin

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